Covid 19

GEWERBLICHE PRODUKTIONEN


Die SARS-CoV-2 Bestimmungen die den aktuellen Lockdown begleiten, unterscheiden sich bei gewerblichen Film & Fotoarbeiten.

Unsere Studios (Location für Foto & Film Produktionen)
haben die dafür benötigten Voraussetzungen.

• 5 Personen pro Studio möglich (Fläche 130qm)
• Bitte beschränkt Euer Projekt in Zeiten von Corona auf maximal 5 Personen gleichzeitig im Studio.

• Großzügige Lüftung möglich
• Reinigungs & Desinfektionsmittel vorhanden
• Reinigung von Türklinken etc. wird vor jeder Buchung durchgeführt.
• Es wird empfohlen Haar & Make Up zuhause vorzubereiten.


SARS-COV-2-ARBEITSSCHUTZSTANDARD
EMPFEHLUNGEN FÜR FOTO & FILMPRODUKTIONEN

Der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung kommt in Zeiten von Corona besondere Bedeutung
zu. Ziel muss es sein, Beschäftigte vor Ansteckung zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Unternehmerinnen und Unternehmer (Produzentinnen und Produzenten) sind für die Durchsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen verantwortlich.

Sollten künstlerische Forderungen im Hinblick auf Dekoration und Darstellung sich nicht mit den geltenden Schutzmaßnahmen vereinbaren lassen, so haben Produzentin oder Produzent die Pflicht, Einwand gegen diese zu erheben.

Maßstab für die Festlegung von Schutzmaßnahmen ist der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des BMAS vom 16.04.2020.

ERGÄNZUNG DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
FÜR FOTOGRAFEN ZUM SCHUTZ VOR INFEKTIONEN MIT DEM CORONAVIRUS

Mit dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden einige bereits aus dem öffentlichen Leben her bekannte Schutzmaßnahmen auch für den gewerblichen Bereich übernommen.

Dies ist eine Art Checkliste, die zeigt welche Regeln für Foto & Filmproduktionen gelten.

Es müssen folgende wirksame Maßnahmen zur Minderung einer Infektionsgefahr beachtet werden:
• Mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen anderen Personen, auch bei Gesprächen und in Pausen,
• Begrüßung ohne Körperkontakt,
• Husten- und Niesen in Einmal-Taschentuch oder Armbeuge, dabei von anderen Personen wegdrehen,
• Regelmäßiges und gründliches Händewaschen

Neben diesen allgemeinen Regeln müssen die Unternehmen auch darüber hinausgehende spezifische betriebliche Anforderungen in dem Hygienekonzept berücksichtigen und zur bestehenden Gefährdungsbeurteilung ergänzen. Nachfolgend sind spezielle Empfehlungen für Fotografen und Journalisten als PDF erhältlich insbesondere für Interviews und Fotoshootings vor Ort sowie bei Kundenkontakten z. B. im Fotostudio oder in der Redaktion.